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   BVerwG, 08.08.1985 - 4 CB 28.85   

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BVerwG, 08.08.1985 - 4 CB 28.85 (https://dejure.org/1985,7348)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1985 - 4 CB 28.85 (https://dejure.org/1985,7348)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1985 - 4 CB 28.85 (https://dejure.org/1985,7348)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.05.1984 - 4 CB 23.84

    Genehmigung für einen Schlachtbetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet -

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1985 - 4 CB 28.85
    Diese - besonders im Vergleich zum Strafprozeß - geringen Anforderungen an die Öffentlichkeit der Verhandlung erklären sich aus der Besonderheit des Verwaltungsprozesses (vgl. Einzelheiten hierzu in dem Beschluß des Senatsvom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 5 VwGO Nr. 1 m.w.Nachw., u.a. unter Hinweis auf den Beschluß des Senatsvom 25. Mai 1976 - BVerwG 4 C 27.74 - so auch noch der Beschluß des Senats vom 4. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 23.84 -).

    Überdies kann ein Streitbeteiligter, der in der mündlichen Verhandlung den ihm erkennbaren - vermeintlichen - Mangel der Öffentlichkeit nicht gerügt hat, diese Rüge nicht später mit der zulassungsfreien Revision nachholen (vgl. dazu § 173 VwGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. ferner die Besonderheiten des Verwaltungsstreitverfahrens); auch dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (so nochBeschluß vom 4. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 23.84 -).

  • BVerwG, 03.01.1977 - 4 CB 70.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1985 - 4 CB 28.85
    Diese - besonders im Vergleich zum Strafprozeß - geringen Anforderungen an die Öffentlichkeit der Verhandlung erklären sich aus der Besonderheit des Verwaltungsprozesses (vgl. Einzelheiten hierzu in dem Beschluß des Senatsvom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 5 VwGO Nr. 1 m.w.Nachw., u.a. unter Hinweis auf den Beschluß des Senatsvom 25. Mai 1976 - BVerwG 4 C 27.74 - so auch noch der Beschluß des Senats vom 4. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 23.84 -).
  • BVerwG, 25.05.1976 - IV C 27.74

    Gebot der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung - Öffentlichkeit bei

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1985 - 4 CB 28.85
    Diese - besonders im Vergleich zum Strafprozeß - geringen Anforderungen an die Öffentlichkeit der Verhandlung erklären sich aus der Besonderheit des Verwaltungsprozesses (vgl. Einzelheiten hierzu in dem Beschluß des Senatsvom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 5 VwGO Nr. 1 m.w.Nachw., u.a. unter Hinweis auf den Beschluß des Senatsvom 25. Mai 1976 - BVerwG 4 C 27.74 - so auch noch der Beschluß des Senats vom 4. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 23.84 -).
  • BVerwG, 17.02.1961 - IV C 98.60

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde - Umkehrung

    Auszug aus BVerwG, 08.08.1985 - 4 CB 28.85
    Die Beschwerde ist nur hilfsweise, d.h. nur für den Fall des Mißerfolges der Verfahrensrevision, eingelegt worden; schon deswegen ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unzulässig (so bereits Beschluß des Senatsvom 17. Februar 1961 - BVerwG 4 C 98.60/4 B 85.60 - Verwaltungsrechtsprechung Bd. 13 Nr. 251 S. 893).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 4 C 38.85

    Verletzung des Gebots der Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung

    Auch dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (so noch Beschlüsse vom 4. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 23.84 - und vom 8. August 1985 - BVerwG 4 CB 28.85 -).
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